Information für die Eltern in den Kindertagesstätten der Nachbarschaftshilfe Rosenheim
Kinder dürfen vorerst bis 19.April.2020 nicht in den Kinderhort Jonathan, das Kinderhaus Aising oder die Kinderkrippe Gärtnerstrasse, ausgenommen sind die Kinder von Eltern die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notbetreuung kann genutzt werden, wenn
- ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung und Pflege tätig ist und aufgrund seines Dienstes die Betreuung des Kindes/der Kinder nicht durchführen kann
- beide Eltern des Kindes, oder der/die Alleinerziehende in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind
Voraussetzung hierfür ist bei Alleinerziehenden, dass der andere Elternteil mit Sorgerecht nicht die Betreuung übernehmen kann, bzw. zur Verfügung steht.
Ab Montag, 23.März.2020 besteht die Möglichkeit der Notbetreuung, wenn ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder Pflege arbeitet.
Gesundheitsversorgung:
Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsamt, Rettungsdienst, Luftrettung
Hierbei geht es nicht nur um Ärzte und Krankenpfleger/innen, sondern auch um Personen die für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung sorgen, z.B. Reinigungskräfte im Krankenhaus, Mitarbeiter der Krankenhausküchen.
Pflege:
- Mitarbeiter/Innen von Altenpflege, Mitarbeiter im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung, Kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe (Heime, Wohngruppen), Frauenhäuser, Fachberatungen/Nothilfe
- Sonstige Bereiche der kritischen Infrastruktur
- Sonstige Kinder- und Jugendhilfe (Kindergarten, Tagespflege, usw.), Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz), Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telefon, Post, Energie- und Wasserversorgung, Öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung), Lebensmittelversorgung (Produktion bis Verkauf), Personen- und Güterverkehr (Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (Fernsehen, Radion, Zeitung), Handlungsstellen des Staats (Justiz, Verwaltung)
Für diesen Bereich ist nach wie vor die berufliche Tätigkeit beider Elternteile zu beachten!
Für die Notbetreuung gelten des Weiteren folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist gesund!
- Ihr Kind war nicht in Kontakt mit infizierten Personen!
- Ihr Kind war in keinem Risikogebiet!
- Ihr Kind war in keinem Risikogebiet, das innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als Risikogebiet eingeschätzt wurde!
- Der Aufenthalt liegt mehr als 14 Tage zurück und ihr Kind zeigt keine Krankheitssymptome.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf für eine Notbetreuung unter der Nummer der jeweiligen Einrichtung:
- Kinderhort Jonathan 08031-7989440
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Kinderkrippe Gärtnerstrasse 08031-9087801
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Bringen Sie bitte den ausgefüllten Vordruck für die Notbetreuung mit, wenn sie nach Rücksprache ihr Kind in die Einrichtung bringen:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/21-03- 2020_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk-aktualisiert-clean.pdf
„Eltern dürfen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Einrichtungen der Nachbarschaftshilfe Rosenheim KITA GmbH bringen und auch wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen."(Quelle: Elterninfo Staatministerium f. Familie, Arbeit und Soziales vom 21.03.2020)
Falls Sie Fragen haben können Sie uns gerne kontaktieren. Die Leitungen der Einrichtungen sind täglich über Telefon und Email erreichbar. Die Team`s aus den Kinderbetreuungseinrichtungen der Nachbarschaftshilfe Rosenheim KITA GmbH wünschen ihnen und ihren Familien das Beste. Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich. Gemeinsam werden wir diese schwere Zeit gut überstehen.