Stand 02.12.2020
Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Wiederzulassung zur Kindertagesbetreuung nach einer Erkrankung ist in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflege/HPT erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen. Auf Verlangen der Einrichtungsleitung müssen die Eltern / Personensorgeberechtigten eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden vorlegen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Das bedeutet, dass der Besuch des Horts und der HPT nach einer Erkrankung erst wieder möglich ist, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen. Auf Verlangen der Einrichtungsleitung müssen die Eltern / Personensorgeberechtigten eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden vorlegen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Bayrisches Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales