Wichtiger Hinweis:
In den Kindergärten, den Kindertagesbetreuungseinrichtungen, den Heilpädagogischen Tagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen im Stadtgebiet Rosenheim werden abweichend von § 19 der 7. BayIfSMV folgende weitergehende Anordnungen erlassen:
a.) Es gelten die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 3 des Rahmen-Hygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der jeweils gültigen Fassung.
b.) Insbesondere ist in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
c.) Soweit Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu erleichtern. Eine Durchmischung der Gruppen in Randzeiten oder für spezielle Angebote ist nicht möglich.
d.) Vorkurse Deutsch finden nur in der Kita ohne Gruppendurchmischung
statt.
e.) Das Betreuungspersonal ist in den Gruppen fest zuzuordnen.
Folgende Maßnahmen der Stufe 3 des Rahmenhygieneplans vom 01.09.2020 kommen nicht zur Anwendung:
- Vorlage eines negativen PCR-Test auf SARS-Co-V-2 bei leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten ohne Fieber ohne Kontakt zu SARS-CoV2 Infizierten.
- Ärztliches Attest zur Wiederzulassung.
- Reduktion der Gruppengröße
Im Übrigen gelten die entsprechenden Regeln des Rahmen-Hygieneplans in der jeweils gültigen Fassung.